Projekt “Baby”
– Arbeiten in der Schwangerschaft –
Ein positiver Schwangerschaftstest verändert einfach alles – nicht nur dein Privatleben sondern auch deinen Arbeitsalltag. Deine Arbeit kann eine willkommene Abwechslung zum allgegenwärtigen Babythema sein. Es kann dich aber auch ganz schön herausfordern, dich trotz der ein oder anderen unangenehmen Begleiterscheinung auf die Arbeit zu konzentrieren. Welche Herausforderungen erwarten dich beim Arbeiten in der Schwangerschaft und was solltest du jetzt wissen?
Inhalte dieses Artikels
Wann solltest du deinen Arbeitgeber über deine Schwangerschaft informieren?
Wann du deine Schwangerschaft öffentlich machst, ist natürlich deine ganz persönliche Entscheidung. Das gilt auch für deinen Arbeitgeber. Es gibt keine Verpflichtung, deine Schwangerschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt mitzuteilen. Ich würde dir jedoch dazu raten, deinen Arbeitgeber möglichst zeitnah in dein Geheimnis einzuweihen. Nur so kann er dafür sorgen, dass die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden, was nicht nur für deine Gesundheit sondern auch für die Gesundheit deines Babys wichtig ist.
Du möchtest eigentlich noch niemanden einweihen? Dein Arbeitgeber hat eine Schweigepflicht und darf die Information über deine Schwangerschaft nicht gegen deinen Willen weitergeben. Dennoch würde ich dir raten, noch einmal ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass du dir eine unbedingte Geheimhaltung wünschst.
Das Mutterschutzgesetz
Durch das Mutterschutzgesetz (MuschG) sollen deine Gesundheit und natürlich auch die Gesundheit deines Babys geschützt werden.
Zum Beispiel beträgt die maximale tägliche Arbeitszeit einer Schwangeren laut MuschG 8,5 Stunden. Danach muss einen Ruhepause von mindestens 11 Stunden eingehalten werden. Darüber hinaus ist die Beschäftigung von Schwangeren zwischen 22 Uhr und 6 Uhr verboten.
Auch betreffend die Art der Arbeit gibt es einige Vorgaben im Mutterschutzgesetz. So sind beispielsweise schweres Heben, Fließband- und Akkordarbeit, überwiegend stehende Tätigkeiten oder die Arbeit mit gefährlichen Stoffen während der Schwangerschaft untersagt.
Kündigungsschutz für Schwangere
Während deiner gesamten Schwangerschaft sowie in den ersten vier Monaten nach der Geburt besteht für dich als (werdende) Mutter ein Kündigungsschutz.
Der Kündigungsschutz besteht auch dann, wenn du deinen Arbeitgeber noch gar nicht über die Veränderung informiert hast. Damit du trotzdem geschützt bist, müsstest du deinen Arbeitgeber in diesem Fall innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Kündigung darüber informieren, dass du schwanger bist und deshalb der Kündigung widersprichst.
Schwangerschaftsvorsorgetermine
In den nächsten Wochen kommen so einige zusätzliche Vorsorgetermine auf dich zu. Du fragst dich, wann du diese wahrnehmen sollst?
Auch hierfür gibt es eine Regelung im Mutterschutzgesetz. Dein Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dich ohne irgendeine Anrechnung auf Urlaubstage bzw. Arbeitszeiten oder finanzielle Konsequenzen für deine Schwangerschaftsvorsorgeuntersuchungen freizustellen.
Ich würde dir trotzdem dazu raten, bei der Vereinbarung deiner Vorsorgetermine – natürlich nur soweit möglich – darauf zu achten, dass deine Arbeit möglichst wenig beeinträchtigt wird. In meinem Fall hat es beispielsweise besser gepasst, Arzttermine am frühen Morgen zu vereinbaren und dann etwas später mit der Arbeit zu starten als die Arbeit mitten am Tag für längere Zeit zu unterbrechen.
Denke immer daran, dass du wahrscheinlich schon bald über deine Rückkehr in den Beruf sprechen und hier eine gute Lösung finden möchtest um Arbeit und Familie miteinander zu vereinbaren. Ein gutes Verhältnis und eine positive Stimmung werden dir dabei wahrscheinlich nützlich sein.
Wann kommt es zum Beschäftigungsverbot?
Ein Beschäftigungsverbot wird ausgesprochen, wenn die Gesundheit von dir und / oder deinem Baby durch deine Arbeit gefährdet sind.
Ein generelles Beschäftigungsverbot besteht während dem Mutterschutz. Daneben gibt es noch zwei weitere Arten von Beschäftigungsverboten: Das betriebliche Beschäftigungsverbot und das ärztliche Beschäftigungsverbot.
Während einem Beschäftigungsverbot erhältst du Mutterschutzlohn von deinem Arbeitgeber, der diesen wiederum von der Krankenkasse ersetzt bekommt.
Das betriebliche Beschäftigungsverbot
Kann dein Arbeitgeber nicht sicherstellen, dass die Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes eingehalten werden, besteht ein betriebliches Beschäftigungsverbot.
Gibt es eine andere Stelle im Unternehmen, an der keine Gefahr für dich und dein Baby besteht, kann dich dein Arbeitgeber vorübergehend an diese versetzen. Auch wenn dein Arbeitgeber den bisherigen Arbeitsplatz so umgestaltet, dass du und dein Bauchzwerg keiner Gefahr mehr ausgesetzt seid, entfällt das Beschäftigungsverbot.
Das ärztliche Beschäftigungsverbot
Dein Arzt kann aufgrund deiner ganz individuellen körperlichen und / oder seelischen Verfassung ein Beschäftigungsverbot (ganz oder teilweise) aussprechen. Es muss durch ein Attest angeordnet werden, das genaue Angaben dazu enthält, welche Tätigkeiten untersagt sind.
Arbeiten trotz Schwangerschaftsbeschwerden?
Eine Schwangerschaft ist nicht unbedingt immer nur schön sondern kann auch ganz schön herausfordernd sein. Dich dabei wirklich auf deine Arbeit zu konzentrieren ist manchmal vielleicht gar nicht so einfach. Dein Frauenarzt wird dich jederzeit krankschreiben, wenn es dir nicht gut geht.
Hier findest du einige Tipps dazu, was bei verschiedenen Schwangerschaftsbeschwerden hilft.
Stress während der Schwangerschaft
Gelegentlich und in geringem Maße schadet Stress deinem Baby nicht.
Anhaltender und starker Stress hingegen kann schwerwiegende Folgen – z. B. Frühgeburt, Entwicklungsstörungen, ADHS, Asthma usw. – für dein Mini haben.
Auch wenn du vielleicht in den nächsten Wochen in deinem Job noch möglichst viel erledigen möchtest, solltest du deine Gesundheit und die deines Babys dabei nicht aus den Augen verlieren. Achte trotz allem jetzt besonders gut auf dich und versuche übermäßigen Stress unbedingt zu vermeiden.
Mutterschutz und Mutterschaftsgeld
In den letzten 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sowie in den ersten 8 Wochen nach der Geburt befindest du dich im Mutterschutz. Bei Früh- und Mehrlingsgeburten verlängert sich die Mutterschutzzeit von 8 auf 12 Wochen nach der Geburt.
Warst du bisher angestellt und bist Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, erhältst du während dem Mutterschutz Mutterschaftsgeld. Die Höhe des Mutterschaftsgeldes hängt von deinem bisherigen Einkommen ab. Es wird gemeinsam von deinem Arbeitgeber und deiner Krankenkasse gezahlt. Hierfür musst du einen entsprechenden Antrag bei deiner Krankenkasse (spätestens 7 Wochen vor dem Geburtstermin) stellen. Dein Gynäkologe stellt dir ein ärztliches Attest aus, dass du bei deiner Krankenkasse einreichst.
Bist du Beamtin werden deine Bezüge im Normalfall während dem Mutterschutz weiter gezahlt.
Als Selbstständige, erhältst du in der Regel kein Mutterschaftsgeld sondern musst eigene Rücklagen bilden. Am Besten informierst du dich hier jedoch noch einmal direkt bei deiner Krankenversicherung, da es einige Ausnahmen gibt.
Elternzeit beantragen
Wenn du nicht vor hast direkt nach dem Mutterschutz wieder vollständig in deinen alten Job zurückzukehren, solltest du nicht vergessen deine Elternzeit (maximal für 36 Monate) spätestens 7 Wochen vor deren Beginn schriftlich bei deinem Arbeitgeber zu beantragen. Möchtest du ganz sicher gehen, lässt du dir den Erhalt dieses Schreibens von deinem Arbeitgeber quittieren oder schickst es per Einschreiben / Rückschein.
Dein Abschied in die Babypause
Schneller als du es vielleicht zunächst vermutet hättest ist es plötzlich schon so weit: Du verabschiedest dich in deine mehr oder weniger lange Babypause und startest damit in ein ganz neues Kapitel deines Lebens.
Vielleicht hast du noch einiges zu erledigen, bevor dein Mini dein Leben auf den Kopf stellt? Trotzdem solltest du dir jetzt auch etwas mehr Ruhe gönnen und Kraft für die Geburt und das Wochenbett sowie deinen Start in den schönsten Job der Welt zu sammeln.
“Frau Mama”
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Komm gut in deine Babypause!